Kinder psychisch kranker Eltern-Kleine Helden in Not

 

Kurzfassung:

Kinder psychisch kranker Eltern sind eine Hochrisikogruppe für die Entstehung und Verfestigung eigener psychischer Erkrankungen. Nach einer ersten deutschsprachigen Veröffentlichung von Prof. Helmut Remschmidt und Prof. Fritz Mattejat 1994, erschienen zahlreiche Publikationen zu diesem Thema. Alle kamen  zu der gemeinsamen Auffassung, dass präventive und therapeutische Hilfen
dringend geboten und möglich sind, aber wegen Vorbehalten, Ängsten, sozialrechtlichen Verschränkungen und unterschiedlichen Hilfesysteme nur bedingt wirksam werden.

Supervision kann als Fall- oder Teamsupervision für Mitarbeiter*innen psychosozialer und betreuender Dienste der Jugendhilfe und Psychiatrie einen Beitrag leisten,  Komplexität zu reduzieren, handlungsfähig zu bleiben und präventiv zu wirken.

                                                                                    

Kleine Helden in Not – Kinder psychisch kranker Eltern

Supervision an der Schnittstelle Psychiatrie und Jugendhilfe im Spannungsfeld Hilfen für Kinder, Eltern und Kindeswohlgefährdung.

Etwa 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen (Christiansen, Anding, Donath 2014).

Ältere Hochrechnungen (Mattejat 2006) gehen davon aus, dass:

• 740.000 Kinder mit einem alkohol- oder drogenabhängigem Elternteil,
• 270.000 Kinder mit einem an Schizophrenie erkranktem Elternteil,
• 1.230.000 Kinder mit einem an affektiven Störungen erkranktem Elternteil und
• 1.555.000 Kinder mit einem an Angststörungen erkranktem Elternteil
leben.

Berücksichtigt man die im Zuge der Psychiatriereform umgesetzte Ambulantisierung psychiatrischer Versorgungs-angebote und dem damit verbundenen Ausbau ambulanter Hilfen, kann davon ausgegangen werden, dass die über-wiegende Anzahl der betroffenen Kinder im Haushalt der Eltern, bzw. des Elternteils leben. Überdies lebt eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich größere Gruppe Kinder mit einem alleinerziehenden psychisch erkrankten Elternteil, meist Müttern zusammen und hat seltener Geschwister (Plass,Weigand-Grefe 2012)

Diese Kinder sind in vielfältiger und häufig auch ständiger Weise mit psychisch schwer bis traumatisch belastenden Einwirkungen konfrontiert. Erste empirische Untersuchungen beschäftigten sich mit Kindern psychisch kranker Eltern vor ca. 20 Jahren (Remschmidt/Mattejat 1994). Seither belegen zahlreiche Studien die hohe Belastung der Kinder psychisch kranker Eltern und die Risiken für die Kinder, selbst eine psychische Erkrankung auszubilden.
So wurden im Rahmen einer Diagnoseübergreifenden Studie bei Kindern psychisch kranker Eltern im Unterschied zur Gesamtbevölkerung eine drei- bis siebenfach höhere psychische Auffälligkeitsrate gefunden (Wiegand-Grefe et al, 2009a).

Insoweit bilden Kinder eine ausgesprochene Risikogruppe und sind gleichsam in besonderer Weise vulnerabel und schutzbedürftig. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass das Erkrankungsrisiko multifaktoriell bedingt ist.
Angenommen wird eine systemische Dynamik zwischen den Hauptmerkmalen emotional-interaktionelle Entwicklungs-bedingungen, soziale Lage (psychisch Erkrankte haben ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko) und genetische Dispositi-onen. Ein Drittel aller in der Kinder- und Jugendpsychiatrie stationär Behandeltem (Kind/Jugendlicher) haben mindest-ens einen psychisch erkrankten Elternteil.

Ungeachtet der deutlich sichtbaren Risiken für die betroffenen Familien und in ganz besonderer Weise für die betroffenen Kinder und der inzwischen ausgesprochen differenzierten Studien-  und Publikationslage ist die Versorgungsstruktur hinsichtlich Qualität und Quantität der Angebote überschaubar und lokal sehr unterschiedlich. Der leitende Arzt der Leipziger Universitätsklinik für Kinder – und Jugendpsychiatrie wird in einem Spiegel Artikel vom 28.10.2017 zitiert:“ Unsere Gesellschaft behält nur oberflächlich im Blick, wie es den Kindern geht“. „Häufig kommen zu uns Jungen und Mädchen mit Defiziten, die jahrelang sichtbar waren, ohne dass jemand darauf reagiert hätte. Erst wenn ein Kind stört, weil es nicht mehr funktioniert, wacht die Umgebung auf. Allerdings hat sich das Leid dann längst verfestigt…“

Gründe sind u.a. in den unterschiedlichen Systemlogiken der Beteiligten und den unterschiedlichen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen zu suchen , die für die individuellen und komplexen Unterstützungsbedarfe kein entsprechendes Leistungsgesetz gegenüberstellt, sondern Leistungen mit jeweils unterschiedlichen Rechtsansprüchen an Hilfen für Kinder, psychisch Kranke Kinder (SGB V, SGB VIII) oder Hilfen für Erwachsene und psychisch erkrankte Erwachsene (SGB V, SGB XII) adressiert. Fachkollegen müssen bei der Beantragung von Leistungen immer noch ein z.T. absurdes Gerangel für die jeweilige Etatzuständig-keit der Leistungsträger zur Kenntnis nehmen. Leider schafft auch das 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabe-gesetz, das als Artikelgesetz die Zersplitterung der SGB´s überwinden helfen sollte, für psychisch kranke Eltern hinsichtlich der dringend benötigten Hilfen für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder keine Erleichterung. So werden dysfunktionale Unterschiede im Auftrag und Selbstverständnis eher verfestigt als beseitigt. So konzentrieren sich die Leistungsanbieter für klinische und stationäre Hilfen in der Erwachsenenpsychiatrie auf eine möglichst rasche Remission der psychischen Erkrankung, wobei die Lebenswelt der Erkrankten und im besonderen ihre mögliche Elternschaft noch zu häufig als randständiges, oder  Thema einer anderen Zuständigkeit behandelt wird. Häufig werden psychiatrische Patienten bei ihrer Aufnahme nicht einmal gefragt, ob sie Kinder haben und wie diese versorgt sind (Howard, 2000; Schmidt et al., 2008).

Besorgnis muss auslösen, dass in einer Studie 55% der Befragten angaben, dass sie aus Sorge um Ihre Kinder eine stationäre Behandlung entweder abgebrochen oder nicht angetreten haben (Kölch u.a.2008). Nur 44% der stationär behandelten Eltern schätzen ihre Kinder als gut versorgt ein und mehr als ein Drittel wünscht sich weitergehende Hilfen bei Betreuung ihrer Kinder (Bohus et al., 1998).

Aber auch dort, wo differenziert ausgebaute Angebote bestehen, haben diese oft nur eine begrenzte Wirksamkeit, weil sie von den betroffenen Eltern häufig nicht in Anspruch genommen werden.

Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern werden nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geleistet und liegen in der rechtlichen Zuständigkeit der Jugendämter, die wegen ihrer Kontrollfunktion Ängste bei den Eltern mobilisieren. So z.B., dass ihnen im schlimmsten Fall das Aufenthalts- oder Sorgerecht für ihre  Kinder entzogen  werden kann.

Zahlreiche Untersuchungen kommen zu der gemeinsamen Überzeugung, dass der Zugang zu den Hilfesystemen auf-grund von Informationsdefiziten, Vorbehalten, Ängsten und sozialrechtlicher Leistungszersplitterung eine am Kindes-wohl orientierte Hilfe eher verhindert als ermöglicht.

So kann das Risiko entstehen, dass sich eine Belastungsdynamik entwickelt, in der die psychische Belastung der Kinder durch die elterliche Erkrankung zu psychischen Störungssymptomen führt, welche wiederum die Erkrankungssymptome der Eltern verstärkt und insgesamt das gesamte familiäre System einem erheblichen Stress aussetzt, dessen Ergebnis schlimmstenfalls psychische Erkrankungen in einem mehr-generationellen Kontext „vererbt“.

Die präventiven, therapeutischen und supportiven Hilfe-bedarfe und -bedürfnisse von Eltern mit psychischen Erkrankungen und deren Kinder sind evident und zum Teil  umgesetzt, bedürfen aber noch einem systematischen Ausbau und einem gemeinsamen Verständnis.

Die Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsprozeduren der Psychiatrie und Psychotherapie einerseits und die Leitlinien sozialpädagogischen Fallhandelns andrerseits, sind aufgrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Herkünfte, Handlungskonzeptionen und Aufgaben nur begrenzt anschlussfähig und in den ambulanten oder stationären Handlungsfeldern wenig kompatibel. Damit wird eine dringend gebotene gemeinsame Kooperationen auf der Ebene von Angeboten und auf der Ebene gemein-samer Hilfestrategien im individuellen Fall für Eltern und Kinder erschwert oder gar verhindert. Insoweit besteht für Psychiatrie und Jugendhilfe die Verantwortung für eine gemeinsame Kooperationsstrategie, welche die jeweils speziellen Bedürfnisse von Eltern und Kindern bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung der Eltern bzw. eines Elternteils erkennt und Hilfeoptionen anbieten kann.

Kurzfristig realisierbar für Mitarbeiter und Teams in ambulanten und stationären Hilfesystemen der Jugendhilfe und Psychiatrie ist die Unterstützung für den Ausbau ihrer Fallkompetenz (Supervision, Fallberatung, Fortbildung). Dies gilt für die gelingende Hilfeplanungen und ganz besonders für die Einordnung spezifischen Verhaltens depressiver, psychotischer oder affektiver Erkrankungen eines Elternteils und die potentiellen Risiken für das Kind Neben dem besseren fachlichen Verständnis kann eine verbesserte fachliche  Sicherheit erwartet werden, die sich je nach Adressat entlastend für die MitarbeiterInnen, therapeutisch für die psychisch erkrankten Eltern oder präventiv und entwicklungsfördernd für die Kinder auswirken kann.

Besonders wichtig ist es  akute Erkrankungskrisen erkennen können und  fachlich angemessen entscheiden oder handeln zu können.

Eine akute Erkrankungskrise eines Elternteiles ist immer auch eine Krise für das gesamte System einschließlich der verbundenen MitarbeiterInnen. Besonderes in diesem Fall kann eine Fall- oder Teamsupervision einen Beitrag zur verbesserten Sicherheit für Kinder (Kindeswohl) für psychisch erkrankte Eltern (Therapie) und Mitarbeiter (Entlastung) haben.